Fortbildung Verkehrssicherungspflicht für Kommunen
Kommunen sind in verschiedenen Rollen Träger der sogenannten Verkehrssicherungspflicht: als
- Straßenbaulastträger auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Betreiber von Sportplätzen und Sporthallen
- Kinderspielplätzen
- Schwimmbädern
- Friedhöfen
- als Waldbesitzer
- Schulträger
usw.
Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, eine örtlich situationsgerechte und personell, organisatorisch und finanziell leistbare Organisation zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht aufzu-stellen. Über diese rechtlich zwingende Grundqualität hinaus sind Steigerungen der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum möglich und können erörtert werden.