Fortbildung Verkehrssicherungspflicht für Kommunen

Kommunen sind in verschiedenen Rollen Träger der sogenannten Verkehrssicherungspflicht: als 

  • Straßenbaulastträger auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Betreiber von Sportplätzen und Sporthallen
  • Kinderspielplätzen
  • Schwimmbädern 
  • Friedhöfen
  • als Waldbesitzer
  • Schulträger 

usw. 


Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, eine örtlich situationsgerechte und personell, organisatorisch und finanziell leistbare Organisation zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht aufzu-stellen. Über diese rechtlich zwingende Grundqualität hinaus sind Steigerungen der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum möglich und können erörtert werden.