Fortbildung für Verwaltungen - auch als Webinar oder Inhouse-Schulung
Drei Seminare, die nicht zwingend aufeinander aufbauen. Sie sind also einzeln buchbar, ergänzen sich aber.
I. Straßenreinigung und Winterdienst
- Die Straßenreinigungspflicht der Gemeinden - Umfang - Organisation - Haftung - Übertragung
Welche Räume, welche Straßen(-arten) müssen von der Gemeinde gereinigt werde, wie oft, wie intensiv? Wie wird der Winterdienst organisiert, wer haftet bei Unfällen infolge Schnee- und Eisglätte? Was gehört im Einzelnen zum Reinigungsumfang?
Welche Arten der Straßenreinigung können in welchen Straßen auf die Anlieger übertragen werden? Wie geht das und wo bzw. in welchem Umfang ist die Übertragung der Reinigung sinnvoll?
Neben rechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen auch organisatorische Fragen von Straßenreinigung und Winterdienst erörtert werden.
Folgende Themen werden des weiteren in der Veranstaltung angesprochen:
Verkehrssicherungspflicht
Begriff der geschlossenen Ortslage
Reinigung in Ortsdurchfahrten
Zumutbarkeit und Überbürdung
Herbstlaub
Was ist „eingeschränkter Winterdienst“? Ist er eine Lösung für die Stadt/Gemeinde?
Winterdienst und Umweltschutz
Winterdienst und Radverkehr/Nahmobilität
Dienstanweisungen usw.
II. Straßenreinigungsgebühren
Während sich "Straßenreinigungsrecht I" mit der Erfüllung bzw. den Folgen der Nichterfüllung der Straßenreinigungspflicht befasst, geht es hier um die Gegenleistung. Die kommunalen Mitarbeiter/innen sind meist nur entweder mit dem einen oder dem anderen Rechtsbereich betraut.
Einen Schwerpunkt wird die weiterhin aktuelle "Mustersatzung 2006" zur Straßenreinigung sein, die der Dozent für den Städte- und Gemeindebund erarbeitet hat. Inhalte sind im wesentlichen die Gebührenstaffelung sowie die vor-teilsgerechte Verteilung der Kosten innerhalb der Gruppe der Gebührenpflichtigen.
III. Der (modifizierte) Frontmetermaßstab
Der sogenannte modifizierte Frontmetermaßstab aus der "Mustersatzung 2006" ist heute in NRW der Standard-Verteilungsmaßstab bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Er ist durch das OVG NRW als zulässiger, grundstücksbezogener Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung von Straßenreinigungsgebühren - zuletzt im Februar 2020 - ausdrücklich bestätigt worden.
Aber wie funktioniert er? Er treibt viele Verwaltungsmitarbeiter/innen in den Kommunalverwaltungen, die die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren durchführen, zur Verzweiflung. Schwer verständliche Satzungsformulierungen und höchst unterschiedliche und kaum logisch nachvollziehbare, dennoch rechtlich einwandfreie Resultate stellen Rätsel auf. Gerade auch Stichwege und -straßen werfen Probleme auf. Gleichzeitig geraten die Mitarbeiter/-innen in Erklärungsnöte, weil der Maßstab die Anlieger/-innen fälschlicherweise zu der Annahme verleitet, er bilde eine Reinigungsleistung vor ihren Grundstücken ab.