Das Straßenbaubeitragsrecht nach verschiedenen Landesrechten,
z. B. nach §§ 8, 8a KAG NRW
Auch Wiederkehrenden Beiträge
Fortbildung und Erarbeitung von Konzepten, Hilfestellung bei kommunalen Satzungen
Als federführender Bearbeiter der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und des Innenministeriums NRW zu § 8 KAG greife ich auf jahrzehntelange Erfahrungen in der Rechtsberatung auch hinsichtlich wiederkehrender Beiträge zurück.