Das  Straßenbaubeitragsrecht nach verschiedenen Landesrechten,
z. B. nach §§ 8, 8a KAG NRW

Auch Wiederkehrenden Beiträge


Fortbildung und Erarbeitung von Konzepten, Hilfestellung bei kommunalen Satzungen

Als federführender Bearbeiter der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und des Innenministeriums NRW zu § 8 KAG greife ich auf jahrzehntelange Erfahrungen in der Rechtsberatung auch hinsichtlich wiederkehrender Beiträge zurück.