Straßenverkehrsrecht für Kommunen
Beratung und Konzepte
Zielgruppe sind die kommunalen Straßenverkehrs-behörden, die mit der Anwendung und Umsetzung der Straßenverkehrsordnung befasst sind. Es geht um Beschilderungskonzepte, Abbau des Schilderwaldes, Umsetzung der Nahmobilität und anderer Verkehrs-konzepte wie die Bewältigung des ruhenden Verkehrs.
Privates Verkehrsrecht (Führerscheinverlust, Abwick-lung und Vertretung bei Verkehrsvergehen und -über-schreitungen usw. ) gehören nicht zu meinem Bera-tungsbereich. Wenden Sie sich bitte an kompetente Kolleg/innen.