Beratung für Kommunen

In erster Linie sind meine Zielgruppe die Beiträge erhebenden oder Verträge schließenden Städte und Gemeinden. Aber auch Politiker/innen können sich an mich wenden.

Das Erschließungsvertrags- und Erschließungsbeitragsrecht ist durch die Rechtsprechung zu einem höchst komplexen Rechtskonstrukt geworden, das kommunale Verwaltungsmitarbeiter/innen vor hohe Unsicherheiten stellt. Bürger/innen fühlen sich oft ungerecht behandelt. Und dies  ist häufig begründet, denn eine rechtssichere und beitragsgerechte Abrechnung gelingt den Verwaltungen auch bei bestem Wissen und Gewissen nicht immer. Auch städtebaulich oder sozial gewünschte Lösungsansätze wie beispielsweise Einheimischenmodelle sind im Beitragsrecht nicht vorgesehen.

Auch Lokalpolitiker/innen kommen oft in Gewissens- und Erklärungsnöte, wenn sie einerseits die Interessen der Anlieger und Gemeinde"Kinder" vertreten, andererseits den Rechtspflichten und -ansprüchen der Stadt als Gebietskörperschaft und damit den Steuerzahlern gerecht werden wollen.

Städtebauliche Verträge ermöglichen hier häufig maßgeschneiderte Lösungen, unterliegen aber ebenfalls weitreichenden Restriktionen.