Erschließung - Verträge und Beiträge
Erschließungsbeiträge
Nimmt eine Kommune an ihrer Erschließungsinfrastruktur investive Baumaßnahmen - und nicht lediglich Unterhaltungsmaßnahmen - vor, so muss sie die Anlieger an der Begleichung des für die Maßnahmen entstehenden Aufwandes in der Höhe beteiligen, in der diese davon profitieren. Dabei geht es in erster Linie um Wohnstraßen, aber auch Lärmschutzanlagen und Grünflächen.
Verträge oder Beiträge
Die beitragsfähigen (und damit beitragspflichtigen) Maßnahmen, insbesondere die erstmalige Herstellung von Straßen und anderen Infrastrukturanlagen sind auf der Grundlage der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung oder aufgrund einer vertraglichen Lösung zu refinanzieren. Hierzu hat die Rechtsprechung eine komplexe Rechtslage entwickelt, die Verwaltungen und Anlieger vor Probleme stellt. Städtebauliche Verträge ermöglichen hier häufig maßgeschneiderte Lösungen, unterliegen aber ebenfalls weitreichenden Restriktionen.