Fortbildung im neuen Straßenbaubeitragsrecht in Nordrhein-Westfalen

Auch nach Wegfall der gesetzlichen Pflicht ist die Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzepts aus Transparenzgründen weiterhin geboten. Es erfordert neben intensiven technischen und kalkulatorischen Planungen und Abwägungen weitreichende Abstimmungserfordernisse von Politik, Bürgerschaft und Verwaltung. Das Wegekonzept ist ein laufender Prozess, auf dessen Basis die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer frühzeitig in eine mögliche Straßenausbaumaßahme einbezogen werden.

Eine Herausforderung wird zudem insbesondere das konzeptionelle Herangehen der Kommunen an die Refinanzierung bei Erneuerung und Verbesserung der Straßen sein, um eine auskömmliche Erstattung durch die Landesförderung sicherzustellen und somit die kommunale Infrastruktur nachhaltig zu sichern.

Alle Kommunen werden ihre Beitragssatzungen an die neue Rechtslage anpassen müssen. Viele Inhalte fallen weg, aber Beiträge für bestimmte Infrastrukturen können weiterhin erhoben werden.



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