Fortbildung "Städtebauliche Verträge, insbesondere Erschließungsverträge


Die Nachfrage nach Immobilien ist unvermindert hoch. Die Ausweisung von Neubaugebieten und damit die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen bleibt somit wichtige Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die Vorfinanzierung von Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinden mit anschließender Refinanzierung durch Erschließungsbeiträge verursacht einen langen Zeitraum, bis die Einzahlungen der Anlieger nach Abschluss evtl. Klageverfahren und/oder Ratenzahlungen an die Gemeinden zurückgeflossen sind. Der Sparzwang in den öffentlichen Haushalten erfordert daher die Suche nach einer anderen Form der Finanzierung. Der Abschluss von städtebaulichen Verträgen über die Erschließung (Erschließungsverträge) bietet hier eine Alternative.


Das  1x 1 der Anliegerbeiträge


Erschließungsbeitragsrecht hat seine Grundlagen nach wie vor im Bundesrecht (§§ 123 ff BauGB), während es höchst unterschiedliche Lösungen in den Bundesländern für nachgeordnete investive Infrastrukturvorhaben gibt. 

Inhalte der Veranstaltung:

  • Kurzabriss des Beitragsrechts im Zusam-menhang mit der kommunalen Infrastruktur
  • Die beitragsfähigen (und damit beitragspflichtigen) Maßnahmen
  • erstmalige und nochmalige Herstellung von Straßen und anderen Infrastrukturanlagen
  • Erschlossensein von Grundstücken
  • Anliegersatzung als kommunales Ortsrecht
  • Vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwands
  • Erhebungsmodalitäten (nachträgliche Erhebung, Vorausleistungen, Ablösung, Ab-schnittsbildung …)
  • Billligkeitsmaßnahmen


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