Straßenbaubeiträge
Warum überhaupt - und wie gerecht?
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen steht seit Jahren in der Kritik. Soll ganz auf die Erhebung verzichtet werden - oder ist es gerechter, wenn diejenigen, die einen Sondervorteil von einer neuen Straße haben, dafür auch etwas bezahlen? Können die Städte alte Wohngebiete noch sanieren, wenn sie keine Beiträge mehr erheben können?
Wiederkehrende Beiträge
In Niedersachsen (und anderen Bundesländern) können die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investi-tionsaufwendungen für den Umbau und Ausbau ihrer öffentlichen Ver-kehrsanlagen als wiederkehrende Beiträge auf die einem Abrech-nungsgebiet gelegenen Grund-stücke verteilt werden.
Beitragsrecht in NRW
Für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, besteht nach § 8 KAG jetzt ein Beitragserhebungsverbot. Für Straßenbaumaßnahmen zwischen 2018 und 2023 gilt die bisherige Rechtslage. Das erleichtert die Arbeit der kommunalen Beitragsabteilungen massiv, besonders dadurch, dass keine ("0"-)Bescheide mehr erarbeitet werden müssen.
Beteiligungskonzepte
Für Politik und Verwaltung bieten die Neuregelungen im Straßenbaubeitragsrecht beachtliche Vereinfachungspotentiale und klare, auskömmliche Refinanzierungsmöglichkeiten, wobei das Land auf Vorschläge aus der StGB-Mustersatzung zurückgreift.
Kommunale Straßenerhaltungsstrategien erfahren künftig noch stärkere Bedeutung.